Wie von der CDU/FDP-Landesregierung geplant kann die NRW-Kommunalwahl am 30. August stattfinden. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof wies am heutigen Dienstag, den 26. Mai, in Münster eine Klage von SPD und Grünen gegen den Wahltermin ab. Diese hatten eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September verlangt.
CDU-Kreisvorsitzender Josef Hovenjürgen MdL: "Mit diesem Beschluss misst das NRW-Verfassungsgericht der Kommunalwahl die Eigenständigkeit im Superwahljahr 2009 bei, für welche die Union sich vehement eingesetzt hat. Bei der Auswahl des Kommunalwahltermins im August ging es ausschließlich um mehr Transparenz und Demokratie und dazu musste eine klare Trennung zwischen Bundes- und Kommunalpolitik gezogen werden."
Auch die Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen hatte keinen Erfolg vor dem höchsten Gericht des Landes. CDU-Fraktionschef Lothar Hegemann MdL abschließend: "Das Argument der Kostenersparnis haben sich SPD und Grüne bereits durch ihre Forderung nach der Wiedereinführung der Stichwahl selbst ad absurdum geführt! Ich habe dies bereits bei der Diskussion über die jetzt nichtige Resolution des Kreistages Recklinghausen deutlich zum Ausdruck gebracht."
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