Zum 1. Januar 2010 wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen auch im Kreis Recklinghausen spürbar verbessert. Damit unterstützt die CDU den Aufschwung und wir sichern Arbeitsplätze.
Mit dem bereits vor der Wahl verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz und den Maßnahmen des Konjunkturpaketes II sowie dem durchgesetzten Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen um 26 Milliarden Euro entlastet.
1. Familien stärken
Familien und Kinder starten mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen ins neue Jahrzehnt. Mit dem Wachtumsbeschleunigungsgesetz – mehr Kindergeld, höherer Kinderfreibetrag, höherer Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende – setzen wir unsere erfolgreiche Familienpolitik der vergangenen Jahre konsequent fort.
Mit dem Familienleistungsgesetz wurde bereits zum Jahresbeginn 2009 das Kindergeld für das erste und zweite Kind um jeweils 10 € sowie ab dem dritten Kind um jeweils 16 € erhöht. Auch die steuerlichen Kinderfreibeträge wurden vor einem Jahr um 612 € auf 6.024 € angehoben.
Ab 1. Januar 2010 erfahren die Familien durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz weitere Verbesserung. Das Kindergeld wird erneut um 20 € je Kind angehoben, auf 184 € für das erste und zweite Kind, auf 190 € für das dritte Kind und auf 215 € für das vierte und jedes weitere Kind. Zugleich nähern wir uns durch die Anhebung des Kinderfreibetrages von 6.024 € auf 7.008 € dem Ziel gleicher Grundfreibeträge von Kindern und ihren Eltern.
2. Bürger entlasten
Mit den Maßnahmen zum Konjunkturpaket II wurde ein wichtiger erster Schritt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt. Ab 1. Januar 2010 wurde der steuerliche Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 € angehoben. Gleichzeitig wurde durch die Verschiebung des Steuertarifs um 330 € - damit greift der Höchststeuersatz später – die "kalte Progression" abgemildert.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2010 steuerlich berücksichtigt. Bei gesetzlich Versicherten in voller Höhe, bei Privatversicherten im Umfang einer Basisversicherung. Das bedeutet eine Gesamtentlastung von knapp 10 Milliarden €.
Aufgrund des Konjunkturpakets II, des Bürgerentlastungs- und des Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen und zwei Kindern insgesamt 1.062 € mehr zur Verfügung.
- steuerliche Entlastung 440 € - Kindergelderhöhung 480 € - Entlastung bei Beiträgen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung 142 €
Familienfreundliche und krisenfeste Erbschaftsteuer
Die erbschaftsteuerrechtlichen getroffenen Regelungen nach der Steuerreform 2008 werden so ausgestaltet, dass eine Verschonung des Betriebsvermögens zum Erhalt der Arbeitsplätze, mit Blick auf Behaltensfrist, Lohnsummen und Zahl der Beschäftigten, der Krisensituation Rechnung tragen.
Ab dem 1. Januar 2010 werden die erbschaftsteuerlichen Belastungen für Geschwister und deren Kinder gesenkt. Die Steuersätze bewegen sich künftig zwischen 15 % (statt 30 %) und 43 % (statt 50 %).
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